Allgemeine Geschäftsbedingungen der H3S GmbH
Teil I – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 - Geltung der Bedingungen
(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen und gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere die des Kunden, werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch bevollmächtigte Vertreter der H3S GmbH ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen der H3S GmbH und dem Besteller getroffen werden, sind zu deren Wirksamkeit schriftlich festzuhalten.
§ 2 - Vertragsschluss
(1) Der Kunde erhält ein Preisangebot, welches sämtliche relevanten Vertragsparameter beinhaltet. Sofern der Kunde dieses Angebot innerhalb von vier Wochen annimmt, kommt ein wirksames Vertragsverhältnis zustande.
(2) Sämtliche Angaben in Katalogen, Preislisten und anderen Unterlagen beschreiben und erläutern die darin erwähnten Produkte. Sie können unvollständig und ungenau sein und sind nicht als Zusicherungen einzelner Eigenschaften zu verstehen.
(3) Es wird darauf hingewiesen, dass das einzig verbindliche Dokument für die Produktionsdurchführung der dem Kunden vorab zur Verfügung gestellte Korrekturabzug ist. Vor Produktionsbeginn wird dieser vom Kunden ausdrücklich freigegeben, sodass die Produktion auf dieser Grundlage erfolgt.
§ 3 - Preise
Die ausgewiesenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie verstehen sich ab Lager Bochum, ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
§ 4 - Zahlung
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Nach Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist befindet sich der Kunde - ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf - in Zahlungsverzug.
(2) Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar oder zur Scheckentgegennahme nur gegen Vorlage einer entsprechenden Empfangsvollmacht berechtigt. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an uns oder auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen.
(3) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die H3S GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz einzufordern.
(5) Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
§ 5 - Kündigungsrechte
Wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, aufgrund derer die Zahlung des vereinbarten Entgelts gefährdet ist, so ist die H3S GmbH berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und die Herausgabe der bereits gelieferten Gegenstände zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt. Eine derartige Gefährdung liegt insbesondere vor, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens droht oder sich aus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder zu Protest gegangenen Schecks oder Wechsel ergibt, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
§ 6 - Haftung
(1) Die H3S GmbH haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der H3S GmbH auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung der H3S GmbH bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung ist – außer in den Fällen des Absatzes 1 – der Höhe nach auf den jeweils betroffenen Auftragswert begrenzt. Bei laufenden digitalen Plattformleistungen ist die Haftung auf die im letzten Kalenderjahr gezahlte Servicegebühr begrenzt.
(5) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Die H3S GmbH haftet nicht für Einschränkungen oder Ausfälle der digitalen Plattform, die auf Leistungen externer Dienstleister, Hosting-Anbieter oder Telekommunikationsinfrastrukturen zurückzuführen sind, sofern diese nicht von der H3S GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(7) Eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, angemessene Datensicherungsmaßnahmen zu treffen oder bereitgestellte Inhalte vor Übermittlung oder Freigabe zu sichern.
(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der H3S GmbH.
§ 7 - Referenz- und Werbenutzungsrechte
(1) Die H3S GmbH ist berechtigt, von den im Auftrag des Kunden hergestellten Produkten – insbesondere Visitenkarten, Sponsorenschildern, Sponsorenwänden, RFID-Blockern sowie Sponsoren- und digitalen Kontaktprofilen – Fotografien, Screenshots oder Illustrationen anzufertigen oder anfertigen zu lassen und diese zu eigenen Werbe-, Präsentations- und Referenzzwecken zu verwenden.
2) Die Nutzung umfasst insbesondere die Veröffentlichung in Printmedien, auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, in Präsentationen, Angebotsunterlagen sowie sonstigen Marketing- und Vertriebsunterlagen der H3S GmbH.
(3) Die vorgenannte Nutzung erfolgt ausschließlich in Bezug auf das jeweilige Produkt als Referenz der handwerklichen, technischen und gestalterischen Leistung der H3S GmbH. Personenbezogene Daten, vertrauliche Inhalte oder geschäftsinterne Informationen des Kunden werden hierbei nicht veröffentlicht.
(4) Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung der in den Produkten enthaltenen Logos, Marken, Designs und sonstigen Schutzrechte berechtigt ist und stellt die H3S GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vertragsgemäßen Nutzung gemäß diesem Paragraphen resultieren.
(5) Ein Anspruch des Kunden auf Vergütung für die Nutzung der vorgenannten Fotografien besteht nicht. Der Kunde kann der Nutzung aus wichtigem Grund schriftlich widersprechen; ein solcher Widerspruch wirkt ausschließlich für die Zukunft und berührt bereits erfolgte Nutzungen nicht.
§ 8 - Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Bochum. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Teil II – Besondere Bedingungen für physische Produkte
§ 9 - Produktionsdurchführung und Drucktoleranzen
Im Rahmen der Produktionsdurchführung kann es aufgrund äußerer Umstände (z. B. Temperatur, Luftdruck, Maschinensetup, etc.) zu geringfügigen Farbabweichungen gegenüber der Druckdatei sowie gegenüber zuvor produzierten Karten in gleichem Design kommen. Derartige Abweichungen stellen jedoch keinen Mangel dar, der Gewährleistungsansprüche gegenüber der H3S GmbH begründet.
§ 10 - Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die verkaufte Sache an den Spediteur oder den Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben worden ist. Soweit keine schriftliche Anweisung des Kunden vorliegt, bestimmen wir die Art des Versands.
(2) Alle von der H3S GmbH genannten Termine und Fristen sind ca.-Angaben, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Es wird keine Gewähr für die Dauer des Transports und dessen rechtzeitige Ankunft beim Kunden übernommen. Termine und Fristen verlängern sich in der Weise, wie sich die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert. Im Falle höherer Gewalt (beispielsweise behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Roh- oder Betriebsstoffverknappung) sowie beim Eintritt unvorhersehbarer Umstände, die die H3S GmbH nicht zu vertreten hat und die uns oder unseren Lieferanten die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. In diesem Fall werden unsere Kunden unverzüglich benachrichtigt.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die H3S GmbH berechtigt, den ihr entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der gelieferten Ware auf den Kunden über.
§ 11 - Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind der H3S GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die ordnungsgemäße und fristgerechte Anzeige, gilt die Ware hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt. § 377 HGB bleibt im Übrigen unberührt.
§ 12 - Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns, der H3S GmbH, aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstandenen gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
(3) Bei Verarbeitung und Einbau von Sachen erwirbt die H3S GmbH - solange eine vollständige Zahlung noch nicht erfolgt ist - Miteigentum an dem hergestellten Werk in Höhe des Wertes des Produkts bzw. der Leistung.
§ 13 - Annahmeverzug und pauschalierter Schadensersatz
Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware abzunehmen und die vertragsgemäße Beschaffenheit der Lieferung zu überprüfen. Wenn der Kunde nach Ablauf der gesetzten Frist die Annahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die H3S GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In diesem Falle ist die H3S GmbH berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schadensersatz geltend zu machen, 20 % der vereinbarten Leistungsvergütung als Schadensersatz zu fordern. Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn die H3S GmbH einen höheren Schaden nachweist. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger als die Pauschale ist, ausdrücklich vorbehalten. Vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurücktritt.
§ 14 - Besondere Bestimmungen für RFID-Blocker
(1) RFID-Blocker dienen der Reduzierung des Risikos eines unbefugten Auslesens von kontaktlosen Karten im Nahbereich. Eine vollständige oder unter allen Umständen wirksame Verhinderung des Auslesens kann technisch nicht garantiert werden.
(2) Die Schutzwirkung hängt insbesondere von äußeren Umständen, der Positionierung der Karten, der Art der verwendeten Lesegeräte sowie von technischen Weiterentwicklungen Dritter ab.
(3) Die RFID-Blocker stellen keine Garantie für die Verhinderung von Missbrauch, Datendiebstahl oder sonstigen sicherheitsrelevanten Vorfällen dar und ersetzen keine sonstigen Sicherheitsmaßnahmen.
(4) Eine Haftung für Schäden, die auf ein dennoch erfolgtes Auslesen oder einen Missbrauch von Karten zurückzuführen sind, ist - vorbehaltlich § 6 - ausgeschlossen.
Teil III – Besondere Bedingungen für digitale Plattform- und Profilleistungen
§ 15 - Vertragsgegenstand
(1) Die H3S GmbH betreibt eine webbasierte Plattform zur Erstellung, Veröffentlichung und Bereitstellung digitaler Profile (nachfolgend „Profile“).
(2) Gegenstand der digitalen Plattformleistung ist die Bereitstellung eines öffentlich abrufbaren Online-Profils einschließlich Hosting und technischer Infrastruktur.
(3) Die Plattform wird technisch durch externe Dienstleister betrieben. Die H3S GmbH ist berechtigt, zur Leistungserbringung Auftragsverarbeiter und Unterauftragnehmer einzusetzen.
(4) Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter technischer Funktionen, bestimmter Serverstandorte oder einer bestimmten technischen Infrastruktur besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 16 - Profilarten
(1) Die H3S GmbH bietet unterschiedliche Profilarten an, insbesondere:
a) Gold-Profile (ohne jährliche Servicegebühr) b) Platin-Profile (mit jährlicher Servicegebühr) c) Sponsorenwand-Profile (mit jährlicher Servicegebühr)
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
§ 17 - Laufzeit und Vergütung
(1) Für kostenpflichtige Profile wird eine jährliche Servicegebühr erhoben.
(2) Bei erstmaliger Beauftragung erfolgt die Berechnung anteilig bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres.
(3) Ab dem folgenden Kalenderjahr wird die Servicegebühr jeweils im Januar im Voraus für das gesamte Kalenderjahr berechnet.
(4) Der Vertrag über kostenpflichtige Profile verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, sofern er nicht bis zum 30.11. eines Jahres schriftlich gekündigt wird.
(5) Gold-Profile sind von der jährlichen Servicegebühr ausgenommen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(6) Die H3S GmbH ist berechtigt, die Servicegebühren mit Wirkung zum 01.01. eines Folgejahres anzupassen. Eine Preisanpassung ist dem Auftraggeber spätestens bis zum 15.11. des Vorjahres in Textform mitzuteilen.
Im Falle einer Erhöhung der Servicegebühr ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag bis spätestens zum 15.12. des laufenden Kalenderjahres außerordentlich zum Ablauf des 31.12. zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht unabhängig von der ordentlichen Kündigungsfrist gemäß Abs. 4. Erfolgt keine Kündigung, gilt die Anpassung als vereinbart.
§ 18 - Abschaltung und Nichtzahlung
(1) Im Falle einer wirksamen Kündigung wird das jeweilige Profil nach Ablauf des bereits bezahlten Leistungszeitraums deaktiviert.
(2) Bei Nichtzahlung einer fälligen Servicegebühr ist die H3S GmbH berechtigt, das betreffende Profil acht (8) Wochen nach Rechnungsstellung zu deaktivieren.
(3) Mit Deaktivierung besteht kein Anspruch auf weitere Veröffentlichung oder Wiederherstellung des Profils.
(4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt unberührt.
§ 19 - Verfügbarkeit und technische Änderungen
(1) Die H3S GmbH schuldet die Bereitstellung der Plattform im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
(2) Eine bestimmte Verfügbarkeit (Service-Level) wird nicht zugesichert.
(3) Wartungsarbeiten, technische Weiterentwicklungen, Sicherheitsupdates oder Änderungen der technischen Infrastruktur sind jederzeit zulässig, soweit sie die vertraglich geschuldete Hauptleistung nicht wesentlich beeinträchtigen.
(4) Im Übrigen gilt § 6.
§ 20 - Inhalte und Verantwortlichkeit
(1) Vertragspartner für digitale Plattform- und Profilleistungen ist ausschließlich der jeweilige Auftraggeber. Ein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen der H3S GmbH und einzelnen Sponsoren oder Profilinhabern entsteht nicht.
(2) Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte der Profile rechtlich verantwortlich. Dies gilt insbesondere für: a) Marken- und Kennzeichenrechte b) Urheberrechte c) Wettbewerbsrechtliche Vorgaben d) Datenschutzrechtliche Zulässigkeit e) Persönlichkeitsrechte
(3) Soweit die H3S GmbH Inhalte in Abstimmung mit Sponsoren oder Profilinhabern erstellt oder bearbeitet, erfolgt dies im Auftrag und auf Grundlage der Freigabe des Auftraggebers bzw. der betroffenen Sponsoren.
(4) Die Freigabe von Profilinhalten per E-Mail oder in Textform gilt als verbindliche Zustimmung zur Veröffentlichung.
(5) Der Auftraggeber stellt die H3S GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Veröffentlichung oder Nutzung der Profilinhalte resultieren, sofern die Inhalte vom Auftraggeber oder in dessen Auftrag bereitgestellt oder freigegeben wurden.
(6) Die H3S GmbH ist berechtigt, Profile ganz oder teilweise zu sperren oder zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße vorliegen.
§ 21 - Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Erstellung und Veröffentlichung der Profile erforderlichen Inhalte, Daten, Logos, Marken, Texte, Kontaktdaten und sonstigen Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen oder die Mitwirkung der jeweiligen Profilinhaber sicherzustellen. Die Bereitstellung von Inhalten durch Profilinhaber erfolgt dem Auftraggeber zurechenbar.
(2) Soweit die H3S GmbH Inhalte unmittelbar mit Profilinhabern abstimmt oder von diesen entgegennimmt, erfolgt dies im Auftrag des Auftraggebers. Die Verantwortlichkeit des Auftraggebers für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und rechtliche Zulässigkeit der Inhalte bleibt hiervon unberührt.
(3) Änderungen von Kontaktdaten, Ansprechpartnern, Logos, Marken oder sonstigen relevanten Informationen sind der H3S GmbH unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, besteht kein Anspruch auf Aktualisierung.
(4) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers oder der von ihm benannten Profilinhaber, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen entsprechend.
(5) Die H3S GmbH ist nicht verpflichtet, bereitgestellte Inhalte rechtlich oder inhaltlich zu prüfen oder dauerhaft auf Aktualität zu überwachen.
(6) Sofern dem Auftraggeber ein Backend-Zugang zur eigenständigen Pflege des Profils zur Verfügung gestellt wird, ist dieser selbst für die Eingabe, Aktualisierung und Richtigkeit der Inhalte verantwortlich. Die H3S GmbH ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber eigenständig eingepflegte Inhalte zu überprüfen oder zu überwachen.
§ 22 - Datenschutz
(1) Die H3S GmbH verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der digitalen Plattformleistungen als eigenständiger Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
(2) Die Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung des Vertrags mit dem Auftraggeber.
(3) Zur Leistungserbringung können externe Auftragsverarbeiter und Hosting-Dienstleister eingesetzt werden.
(4) Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung.
§ 23 - Änderungen der Plattformleistungen
(1) Die H3S GmbH ist berechtigt, die digitalen Plattform- und Profilleistungen technisch oder funktional weiterzuentwickeln, anzupassen oder zu verändern, soweit dadurch die vertraglich geschuldete Hauptleistung - die Bereitstellung eines öffentlich abrufbaren Profils - nicht wesentlich eingeschränkt wird.
(2) Ein Anspruch auf Beibehaltung bestimmter Funktionen, Designs, Layouts, technischer Umsetzungen oder Darstellungsformen besteht nicht.
(3) Änderungen können insbesondere erfolgen aufgrund technischer Weiterentwicklungen, Sicherheitsanforderungen, gesetzlicher Änderungen, Anpassungen der eingesetzten Drittanbieter-Infrastruktur oder aus wirtschaftlichen Gründen.
Bochum, Februar 2026 H3S GmbH